Stadt Niederkassel beantwortet häufig gestellte Fragen zur Stichwahl | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Am kommenden Sonntag (10.12.2023) findet die Stichwahl zwischen Matthias Großgarten und Marcus Kitz statt. Da es viele Fragen zur Wahl gibt, sind hier die häufigsten Fragen und Antworten für euch.

Stadt Niederkassel beantwortet häufig gestellte Fragen zur Stichwahl

Wie kann man bei der Stichwahl wählen?

Es gibt die gleichen Möglichkeiten wie bei allen anderen Wahlen auch:

  1. Wahl im Wahllokal in eurem Wahlbezirk (am Wahltag)

  2. Briefwahl (vor dem Wahltag)

  3. Wahl im Rathaus (vor dem Wahltag)

Zu den Fristen siehe unten.

Gibt es für die Stichwahl neue Wahlbenachrichtigungskarten?

Nein, da die Wahlbenachrichtigungskarte von vornherein auch für eine mögliche Stichwahl gilt.

Kann ich ohne Wahlbenachrichtigungskarte zur Stichwahl gehen?

Ja. Für die Zulassung zur Wahl braucht ihr lediglich ein Ausweisdokument, auf dem Name, Anschrift und ein Lichtbild vorhanden sind, z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.

Bekommt man automatisch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zugeschickt?

Das kommt darauf an, ob ihr auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder online angegeben habt, dass ihr für beide Wahlen die Briefwahl beantragt. Wenn ihr euch unsicher seid, was ihr beantragt habt, könnt ihr unter der Rufnummer 02208 / 9466-109 nachfragen.

Ihr hattet die Briefwahl beantragt und habt auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder online angekreuzt, dass ihr für Haupt- und Stichwahl Briefwahl durchführen möchtet?

Ihr bekommt automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl übersandt. Eine erneute Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich. Sind euch bis zum 08.12.2023 die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, meldet euch unter der Rufnummer 02208 / 9466-109.

Muss man in der Stichwahl auf demselben Wege seine Stimme abgeben wie in der Hauptwahl, also z.B. Briefwahl sowohl in der Haupt- als auch in der Stichwahl?

Nein. Wie ihr die Stimme bei der Hauptwahl abgegeben habt, ist unerheblich. Es gibt bei der Stichwahl die gleichen Möglichkeiten wie bei allen anderen Wahlen auch:

  1. Wahl im Wahllokal in Ihrem Wahlbezirk (am Wahltag)

  2. Briefwahl (vor dem Wahltag)

  3. Wahl im Rathaus (vor dem Wahltag)

Zu den Fristen siehe unten.

Wie kann ich bei der Stichwahl die Briefwahl beantragen?

Auf demselben Wege wie bei der Hauptwahl auch:

  1. Online unter der Internet-Adresse: www.niederkassel.de/oliwa.

  2. Persönlich im Rathaus im Wahlbüro, Zimmer 036, Erdgeschoss.

  3. Per E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens, Adresse, Geburtsdatum an: wahl@niederkassel.de

  4. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Antrag auf Briefwahl abgedruckt. Diesen könnt ihr an die Verwaltung schicken oder im Wahlbüro abgeben.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen?

Die Briefwahl kann bis Freitag, den 08.12.2023 um 18.00 Uhr beantragt werden. Danach ist die Briefwahl nur noch dann möglich, wenn nachgewiesen wird, dass aufgrund einer plötzlichen Erkrankung die Beantragung nicht möglich war.

Die Frist hierfür endet am Wahltag um 15:00 Uhr. Bitte bedenkt bei postalischer Beantragung die Postlaufzeiten.

Wann hat das Wahlbüro geöffnet?

  • montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr

  • donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr

  • freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr

Ich bin mir unsicher und habe eine Frage.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes, unter der Telefonnummer 02208 / 9466-109 oder -104 zur Verfügung.

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