Bei der Stichwahl haben die Wähler*innen nur noch über die beiden Bewerber zu entscheiden, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereint haben.
Briefwahl
Für die Stichwahl gelten hinsichtlich der Briefwahl die gleichen Regeln wie für die Hauptwahl. Dies heißt insbesondere, dass auch in der Stichwahl die Briefwahl möglich ist.
Habt ihr für die Hauptwahl und die Stichwahl einen Antrag auf Briefwahl gestellt, bekommt ihr automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl übersandt. Eine erneute Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich.
Hier beantragen
Möchtet ihr die Briefwahl beantragen, ist dies ist ab sofort online unter der Internet-Adresse: www.niederkassel.de/oliwa möglich.
Wählen im Wahlbüro
Wie bei der Hauptwahl besteht die Möglichkeit, direkt im Wahlbüro im Rathaus die Briefwahl vor Ort zu beantragen und zu wählen. Das Wahlbüro wird ab dem 30.11.2023 zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses (montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) geöffnet sein.
Bitte bringt für die Briefwahl ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und möglichst eure Wahlbenachrichtigungskarte mit. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Wahl.
Fristen
Die Briefwahl kann bis Freitag, den 08.12.2023 um 18.00 Uhr beantragt werden.
Bis Samstag, den 09.12.2023 um 12.00 Uhr können Wahlberechtigte geltend machen, dass die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Dann wird der erteilte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer Wahlschein mit den neuen Briefwahlunterlagen übersandt.
In allen Fällen ist zu beachten, dass die Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens 16.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein müssen. Später eingehende Wahlbriefe werden zur Wahl nicht zugelassen.
Fragen?
Für Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Wahlamtes unter der Telefonnummer 02208 / 9466 - 109 oder - 104 zur Verfügung.