Planung des Lülsdorfer Feuerwehrgerätehauses vorgestellt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bei einer Bürgeranhörung zum Bebauungsplan 165 L am Dienstag, den 17.10.23 wurde die Planung des Lülsdorfer Feuerwehrgerätehauses vorgestellt. Alle Details zu Standort, Gebäude und Außenfläche gibt es im Artikel.

Planung des Lülsdorfer Feuerwehrgerätehauses vorgestellt

Es ist ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit der Lülsdorfer Bürger – der längst notwendige Bau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortskern von Lülsdorf. Bisher war es so, dass die Wehrkräfte der Lülsdorfer Feuerwehr bei einer Alarmierung zuerst nach Ranzel ins dortige, gemeinsame Gerätehaus fahren mussten, sich dort umzogen und erst mit ihren Lösch- und Einsatzfahrzeugen zurück nach Lülsdorf zum Einsatz fahren konnten. Dabei ging wertvolle Zeit verloren.

Neuer Brandschutzbedarfsplan fordert Gerätehaus in Lülsdorf

Da der Brandschutzbedarfsplan rechtsverbindliche Vorgaben zu Hilfsfristen der Feuerwehr (die Zeit zwischen Alarmierung und Erreichung des Einsatzortes) beinhaltet, diese aber von der LE Lülsdorf nicht immer erreicht werden, hat die Bezirksregierung den neuen Brandschutzbedarfsplan nur mit der Auflage genehmigt, dass innerhalb von 5 Jahren ein Feuerwehrgerätehaus in Lülsdorf gebaut und in Betrieb genommen werden muss. Sollte die Stadt dieser Aufforderung nicht nachkommen, müsste sie eine Berufsfeuerwehr aufbauen – ein Unterfangen, das die Stadt finanziell nicht stemmen könnte.

Standort steht fest

Einig ist man sich mittlerweile über den Standort des neuen Gerätehauses: Es wird auf einem noch zu erwerbenden Grundstück hinter der katholischen Pfarrkirche St. Jakobus, mit Zufahrt von der Rheinstraße, erbaut werden. Diesen Plan stellte am Dienstagabend Sabine Manheller, Fachbereichsleiterin Bauaufsicht, Stadtplanung, Umwelt, auf einer Bürgeranhörung vor.

Planungsdetails

„Geplant ist ein Gerätehaus mit Aufenthaltsräumen sowie eine Fahrzeughalle mit Platz für vier Einsatzfahrzeuge. Für die Einsatzkräfte werden zudem 27 Parkplätze auf dem Grundstück angelegt. Im rückwärtigen Bereich ist eine Grünfläche geplant. An der Rheinstraße – hier ist die Aus- und Einfahrt für die Feuerwehr geplant – wird das alte Küsterhaus abgerissen werden müssen. Wir stehen zur Zeit noch mit der Kirche in Verhandlungen“, so Manheller. Die Stadt habe aber die Zusage des Kirchenvorstands, das Grundstück zu bekommen, hieß es bei der Versammlung. Auch der angebliche Abriss des Matthias Hauses und des Pfarrbüros sei nicht geplant, sondern nur ein Gerücht, meldete sich ein Mitglied des Kirchenvorstandes zu Wort. Sollte hingegen einmal von Seiten der Kirche eine Bebauung geplant werden, hat die Stadt Verhandlungsbereitschaft und eine mittel- bis langfristige Entwicklungsoption angeboten.

Grünfläche soll Park werden

Die große Grünfläche hinter dem Matthias Haus hingegen soll erhalten und im Rechtsplan festgesetzt werden. Hier könnte man sich Seitens der Stadt einen Park vorstellen. Allerdings befindet sich die Fläche, nach dem Verkauf des Evonik - Standorts Lülsdorf an die International Chemical Investors Group (ICIG), derzeit im Eigentumsübergang. Die unbelaubte Winterzeit wird genutzt,um die Fläche nach einem Vorkommen von Fledermäusen zu untersuchen. Die Durchführung der Baumhöhlenkartierung ist dann der Abschluss der artenschutzrechtlichen Prüfung.

Aus- und Einfahrtsregelung

Auf die Frage eines Mitglieds der LE Lülsdorf, wie man die Aus- und Einfahrt der Feuerwehrfahrzeuge regeln wolle, sagte Manheller, dass man sich hier eine Lichtanlage vorstellen könnte.

Wie geht es weiter?

Leider nahmen lediglich vier Bürger, die nicht der Feuerwehr angehören, ihr Recht wahr, sich hier aus erster Hand zu informieren und Fragen zu stellen, um sich nicht auf Gerüchte verlassen zu müssen. Nach dem Aufstellungsbeschluss vom 22.06.22 erfolgte bereits die Beteiligung Träger öffentlicher Belange. Auch Bürger haben jetzt noch 14 Tage die Möglichkeit (bis 3.11.), sich mit Einwendungen oder Vorschlägen – auch online – an die Verwaltung zu wenden. Wenn alles nach Plan läuft, wird der Bebauungsplan Mitte des Jahres rechtskräftig. Dann können die Ausschreibungen erfolgen.

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