Das Warten hat ein Ende: Klage gegen L269n Süd abgewiesen

Am Mittwoch, den 15.02.2023 fand der mündliche Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Köln statt - etwa fünf Jahre nach Klageeinreichung eines Bürgers aus Troisdorf-Bergheim gegen das Planfeststellungsverfahren zum Bau der L269n .

Das Warten hat ein Ende: Klage gegen L269n Süd abgewiesen

Nach etwa fünf Jahren Klage mit vielen Verschiebungen und Verzögerungen - zuletzt im November 2022 - steht laut einer Pressemitteilung der CDU Niederkassel am Ende ein eindeutiges Ergebnis: Alle wesentlichen Punkte des Klägers wurden ausgeräumt. Auch ein vom Kläger beauftragter Verkehrsgutachter konnte die aufgebrachten Fehler im Planfeststellungsbeschluss nicht deutlich machen. Im weiteren Verlauf der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass seitens des Klägers nicht nur (wie häufig angenommen und hier auf machPuls berichtet) Lärmschutzgründe angeführt wurden, sondern große Bestandteile des Planfeststellungsbeschlusses als fehlerhaft bzw. unzulässig dargestellt wurden.

Nach einer 1,5-stündigen Sitzungsunterbrechung hatte das Gericht die Klage abgewiesen und eine Berufungsmöglichkeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann der Kläger binnen vier Wochen nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde einlegen.

Hintergünde

Laut Straßen.NRW verlagert sich durch den Neubau der L269n als Ortsumgehung schätzungsweise 50 Prozent (bis zu 7000 Kfz/Tag) des Verkehrsaufkommens. Damit reduzieren sich die Belastungen durch Verkehrslärm und Schadstoffe erheblich. Neben der Entlastung des Niederkasseler Stadtkerns wird die L269n eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Köln und Bonn und zum überregionalen Straßennetz, insbesondere der B8 und der A59, übernehmen. Die Fahrzeit für den Durchgangsverkehr verkürzt sich somit deutlich. Die genehmigten Kosten für die Gesamtstrecke belaufen sich auf etwa 12,017 Millionen Euro.

Projekthistorie

  • 6. November 2017: Erlass des Planfeststellungsbeschlusses

  • 19. April 2018: Beantragung der sofortigen Vollziehung für den 1. Bauabschnitt zwischen Marktstraße und Südstraße

  • 22. Mai 2018: Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Bezirksregierung Köln

  • 2018: Beginn der Ausführungsplanung Beginn der Umsetzung von vorlaufenden CEF-Maßnahmen (Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion)

  • Januar 2020 bis Juni 2020: Baufeldfreimachung und Kampfmittelsondierung

  • November 2020: Baubeginn

  • Dezember 2021: Verkehrsfreigabe 1. Bauabschnitt

Verlauf der L269n

Mit dem zweiten Bauabschnitt wird eine Verbindung von der Südstraße zur Rheinstraße (L332) geschaffen. Die Straße verläuft dann in einer geraden Linie vom Sportpark zwischen dem Mondorfer See und dem Gewerbegebiet entlang. Die Strecke beträgt ebenfalls ca. 1,5 Kilometer. Das Gewerbegebiet erhält mit einem Kreisverkehr eine Anbindung an die Rudolf-Diesel-Straße. Nach einem Kurvenverlauf schließt die L269n dann, ebenfalls mit einem Kreisverkehr, an die L332 an. Die dortige Industriebahn wird dabei in den Kreisverkehr integriert. Fußgänger und Radfahrer können zukünftig einen gemeinsamen Geh- und Radweg neben dem Kreisverkehr nutzen.

Straßen.NRW baut in diesem Abschnitt zudem zwei Unterführungen als Querungsmöglichkeiten.

Im dritten und letzten Abschnitt verläuft die L269n in einem großen Bogen über die Lerchenstraße. Die Strecke beträgt etwa 500 Meter. Mit Hilfe einer Ampelanlage erfolgt der Anschluss an die bestehende L269 (Rheidter Straße). An diesem Knotenpunkt entsteht zudem eine Unterführung für Fußgänger, Radfahrer und Pferdeführende, sodass diese ohne Wartezeit auf die andere Straßenseite gelangen können.

Ein entlang der Straße verlaufender gemeinsamer Geh- und Radweg sorgt für eine durchgehende Verbindung entlang der Rheidter Straße und eine Verbindung in nordöstliche Richtung, beispielsweise nach Troisdorf-Eschmar.

Bau des zweiten und dritten Bauabschnitts dauern voraussichtlich jeweils ein Jahr und können nacheinander realisiert werden.

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