Den Garten winterfest machen: Hecken- und Baumschnitt jetzt möglich | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Von der richtigen Handhabung des Herbstlaubs bis hin zu Tipps für das Schneiden von Hecken und Bäumen – Jörg Bambeck vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises gibt wertvolle Ratschläge, wie ihr euren Garten optimal vorbereiten könnt.

Den Garten winterfest machen: Hecken- und Baumschnitt jetzt möglich

Der richtige Umgang mit dem Herbstlaub

Jetzt ist der Herbst nicht nur kalendarisch gestartet: es fallen die Blätter von den Bäumen, Blumenkübel werden ins Haus geholt, Beete frostsicher hergerichtet. Wer seinem Garten und den darin wohnenden Tieren Gutes tun möchte, kann dies ganz einfach mit der richtigen Handhabung des Herbstlaubs tun.

„Für die Natur ideal ist es, die Blätter auf den Beeten liegen zu lassen. So wird der Boden geschützt und Regenwürmer finden hier Nahrung. Zu einem Haufen zusammengekehrt bietet das Laub Igeln und anderen Tieren ein Winterquartier. Ansonsten gehört es auf den Komposthaufen oder in die Biotonne.“, erläutert Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

Nützliche Hinweise für die Herstellung von wertvollem Humus auf dem eigenen Komposthaufen gibt es über rhein-sieg-kreis.de/kompost. Wer größere Mengen Laub entsorgen muss, kann Biosäcke der RSAG verwenden; diese sind an vielen Verkaufsstellen im Kreisgebiet erhältlich. Die Adressen finden sich im Abfallkalender der RSAG.

Hecken und Bäume schneiden

In der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar dürfen Hecken wieder großzügig gestutzt und Bäume geschnitten werden. „Wer die Hecke im Winter richtig schneidet, kann eine dichte Hecke erreichen. Diese bietet wichtigen Schutz und Lebensraum für viele Tiere.“, erklärt Jörg Bambeck.

Sollten Bäume gefällt werden müssen, so sind die kommenden Monate grundsätzlich dafür geeignet. Im Siedlungsbereich allerdings ist bei der Stadt oder Gemeinde nachzufragen, ob eine Baumschutzsatzung besteht, die das Fällen möglicherweise verbietet. Auch aus Gründen des Artenschutzes kann eine Baumfällung gegebenenfalls nicht zulässig sein, wenn sich in den Bäumen beispielsweise mehrjährig genutzte Bruthöhlen von Spechten und Eulen befinden oder Fledermäuse sich dort einquartiert haben. Weitere Informationen hierzu bietet das Naturschutztelefon des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241 13-3900 oder über E-Mail an naturschutztelefon@rhein-sieg-kreis.de.