Feiertag, Sonne, Grillen – klar doch! Aber nicht in den Naturschutzgebieten Sieg und Agger | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Sonne und Feiertag laden ein – doch an Sieg und Agger gelten besondere Regeln: Grillen, offenes Feuer und laute Musik sind hier tabu. Zum Schutz der Natur und zur eigenen Sicherheit bittet der Rhein-Sieg-Kreis um Rücksichtnahme.

Feiertag, Sonne, Grillen – klar doch! Aber nicht in den Naturschutzgebieten Sieg und Agger

Das vorhergesagte sonnige Wetter am kommenden Feiertag „Fronleichnam“ verbunden mit dem „langen Wochenende“ lädt viele Menschen dazu ein, eine schöne Zeit draußen zu verbringen.

Natur genießen – aber mit Rücksicht

„Die Natur bietet einen hohen Erholungswert: Radfahren, Wandern, Kanu fahren und vieles mehr – die Bewegung an der frischen Luft und gemeinsame Freizeitaktivitäten mit Familie und Freunden machen einfach nur Freude! Dies soll auch in Zukunft so bleiben, und dafür ist eine intakte Natur wertvoll. Deshalb bitten wir alle Erholungssuchenden, Rücksicht auf Fauna und Flora zu nehmen. Dies gilt für alle Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Rhein-Sieg-Kreis, und auch für die unter Naturschutz stehende Sieg und Agger. Hier gelten besondere Regeln“, darauf macht Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises, aufmerksam.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Im Allgemeinen sind Grillen, Campen, Lagerfeuer und laute Musik an Sieg und Agger nicht erlaubt. Kanus und Ruderboote sind nur unter bestimmten Voraussetzungen auf den beiden Flüssen erlaubt; legale Bootsanlegestellen sind extra gekennzeichnet. Diese finden sich auf rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln.

Erlaubte Erholungsbereiche fürs Baden

Auf der oben genannten Website gibt es auch eine Liste der „Gewässernahen Erholungsbereiche“. An diesen Stellen ist Baden und Tauchen in der Sieg und der Agger möglich.

Zum Schutz der Ufer und Kiesbänke mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt und vielen selten gewordenen Arten, die deshalb abgesehen von den genannten Ausnahmen nicht betreten werden dürfen, ist regelmäßig der Ordnungsaußendienst des Rhein-Sieg-Kreises unterwegs.

Ordnungsdienst kontrolliert regelmäßig

So wurden beispielsweise am vergangenen Wochenende, am 13. Juni 2025, beim gemeinsamen Aktionstag des Ordnungsaußendiensts des Kreises, zusammen mit den Ordnungsämtern von Hennef und Siegburg, an der Sieg allein 30 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Auch musste die Polizei, zur Feststellung der Personalien, hinzugerufen werden.

Sicherheitsaspekt: Strömung und Gefahren

So verständlich es ist, dass es Viele bei den hochsommerlichen Temperaturen an die Sieg zieht, so unerlässlich ist es, sich beim Schwimmen auf die erlaubten „gewässernahen Erholungsbereiche“ zu beschränken. Tiere und Pflanzen freut es, aber auch die das erfrischende Nass Suchenden, da die Strömungen in Sieg und Agger nicht zu unterschätzen sind. Das Baden ist in jedem Freilandgewässer mit natürlichen Gefahren verbunden. Fließgewässer im Rhein-Sieg-Kreis sind keine zugelassenen Badegewässer.

Appell an alle Erholungssuchenden

„Wer die Natur an Sieg und Agger respektiert, trägt dazu bei, sie zu erhalten und noch lange ihre Schönheit und ihren Erholungswert zu genießen. Wir möchten die reizvolle Landschaft von Sieg und Agger gemeinsam mit allen Natur- und Erholungssuchenden erhalten“, so Jörg Bambeck.