Sicherheitspräsenz auf dem Weihnachtsmarkt
Der Bonner Weihnachtsmarkt wurde am Freitag, den 21.11.2025 für die Besucherinnen und Besucher eröffnet. Bis zum Ende am 23.12.2025 wird die Bonner Polizei an allen Markttagen für Sicherheit sorgen. Auf dem weitläufigen Weihnachtsmarktgelände und in der Bonner Innenstadt sind uniformierte und zivile Streifen unterwegs. Die Polizei und der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Bonn sind auch in diesem Jahr auf der gemeinsamen Wache auf dem Marktgelände, unweit des Bonner Münsters, zu finden. Die Wache wird täglich von 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr durch die Polizei besetzt sein.
Mobile Videobeobachtung
Zum besseren Schutz vor Taschendieben, Trickbetrügern und anderen Straftätern wird die Polizei wie in den vergangenen Jahren an den stark frequentierten Zugängen der Märkte und zu den tatrelevanten Zeiten ihre Videoüberwachungsanlagen einsetzen. Die Kameratürme werden dabei an der Maximilianstraße/Poststraße (Bonner Weihnachtsmarkt) sowie an der Koblenzer Straße/Alte Bahnhofstraße (Nikolausmarkt Bad Godesberg) positioniert.
Strategische Fahndung zum Schutz vor Taschendieben und zur Bekämpfung der Messerkriminalität
Die Strategische Fahndung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie gibt der Polizei die Ermächtigung zu polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmomente. Unter besonderer Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit können Personen angehalten, nach ihrer Identität befragt und auch mitgeführte Gegenstände sowie Fahrzeuge in Augenschein genommen werden.
Vorsicht vor Taschendieben: So schützen Sie sich
Erfahrungsgemäß ziehen insbesondere die Weihnachtsmärkte auch organisierte Trick- und Taschendiebe an. In den engen Gassen, vor den Ständen, an Kassenautomaten, Bushaltestellen und Rolltreppen bieten sich den Dieben viele Tatgelegenheiten. Jahr für Jahr steigen die Fallzahlen in der Vorweihnachtszeit an. Vor diesem Hintergrund hat Polizeipräsident Frank Hoever in Bezug auf den Taschendiebstahl ab dem 21.11.2025 für 28 Kalendertage die strategische Fahndung für die Zentren von Bonn und Bad Godesberg (und damit für den Bonner Weihnachtsmarkt und den Bad Godesberger Nikolausmarkt) angeordnet. Die Maßnahme gilt für die Öffnungszeiten der Weihnachtsmärkte.
Doch nicht nur polizeiliche Kontrollen, sondern auch ein sorgsamer Umgang mit den eigenen Wertsachen machen den Dieben das Handwerk schwer:
Rechnen Sie vor allem in Menschenmengen damit, dass Diebe Sie ablenken wollen, um Sie zu bestehlen. Seien Sie misstrauisch, wenn Sie von Unbekannten angesprochen werden - mit welchem Anliegen auch immer.
Tragen Sie Wertsachen und Dokumente nicht in der Handtasche bei sich, sondern verteilen Sie sie in verschlossenen Innentaschen Ihrer Oberbekleidung. Empfehlenswert sind auch Brustbeutel, Gürtelinnentaschen oder Geldgürtel.
Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche stets verschlossen unter den Arm geklemmt und mit dem Verschluss zum Körper. In Geschäften, Fußgängerzonen oder ähnlich belebten Bereichen sollten Sie auch Rucksäcke immer verschlossen unter dem Arm tragen.
Verwahren Sie Wertgegenstände wie Geldbörse, Mobiltelefon und Schlüssel nicht in der Einkaufstasche, dem Einkaufskorb oder Einkaufswagen und legen Sie Ihr Portemonnaie an der Kasse nicht aus der Hand.
Lassen Sie Gepäck und Wertsachen nie aus den Augen. Nehmen Sie Geldbörsen, Mobiltelefone, Schlüssel usw. immer aus Kleidungsstücken, die Sie an Garderoben oder über Stuhllehnen hängen. In Restaurants oder Cafés sollten Sie Taschen nicht an die Stuhllehne hängen, sondern auf Ihren Schoß stellen oder auf den Boden, fixiert zwischen Ihren Füßen. Legen Sie ihr Mobiltelefon nicht offen auf den Tisch, sondern behalten Sie es in einer verschlossenen Tasche.
Führen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie auch wirklich brauchen.
Präventionshinweise zum Schutz vor Taschendiebstahl werden auch in Bussen und Bahnen der Stadtwerke Bonn abgespielt, um die Bürgerinnen und Bürger vor dem allzu sorglosen Umgang mit ihren Wertsachen zu sensibilisieren.
Maßnahmen gegen Messerkriminalität
Der Einsatz von Messern im öffentlichen Raum birgt erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit. Von ihrer Verfügbarkeit, ihrer Beschaffenheit und ihrer unmittelbaren Einsetzbarkeit geht eine besonders hohe Gefahr aus. Im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei sind die Fallzahlen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum unter Verwendung des Tatmittels Messer hoch. Zwar sind die erfassten Straftaten mit Messern in 2025 im Vergleich zum vergangenen Jahr zurückgegangen, dennoch sind es gerade diese Taten, die maßgeblichen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger haben. Örtlicher Schwerpunkt ist unter anderem das Bonner Zentrum. Auch zur Bekämpfung der Messerkriminalität haben die Einsatzkräfte durch die strategische Fahndung in diesem Bereich weitergehende Befugnisse.
Waffen- und Messerverbotszone
Die Polizei Bonn hat außerdem in Teilen der Bonner Innenstadt eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet. Innerhalb der definierten Zone ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen - darunter Messer, Reizgas oder Schlagstöcke - grundsätzlich verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld oder weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden. Die Poststraße, auf der auch Weihnachtsmarktbuden aufgebaut sind, ist Teil der Verbotszone. Weitere Informationen hierzu unter https://bonn.polizei.nrw/artikel/waffen-und-messerverbotszone-in-bonn.
Nach dem Waffengesetz (§ 42 Absatz 4 a) ist es zudem verboten, neben Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Messer jeglicher Art auf öffentlichen Veranstaltungen zu führen.