Witterungsbedingter Ausfall der Müllabfuhr: Regelungen für nicht abgeholten Müll | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Schnee und Glatteis haben der Müllabfuhr im Rhein-Sieg-Kreis gestern (17.01.) einen Strich durch die Rechnung gemacht. Welche Regelungen für nicht abgeholten Müll nun gelten und wann dieser abgeholt wird, erfahrt ihr hier im machPuls-Artikel.

Witterungsbedingter Ausfall der Müllabfuhr: Regelungen für nicht abgeholten Müll

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Update:

Die aktuelle Wetterlage hat auch am Donnerstag, den 18.01., zu einem Ausfall der Müllabfuhr im gesamten Rhein-Sieg-Kreis geführt. Sofern die Witterungsverhältnisse es zulassen, wird die RSAG ab Freitag, den 19.01., die planmäßige Abfuhr wieder aufnehmen. Tonnen sollten daher an der Straße bereit stehen.

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Die Müllabfuhr ist natürlich auch bei Schnee und Glätte für die Menschen im Kreisgebiet da. Schnee und Eis haben am Mittwoch, den 17.01., die Müllabfuhr in Teilen unmöglich gemacht. Die RSAG bittet um Verständnis, wenn uns allen die aktuelle Wetterlage einen Strich durch die Rechnung macht.

Bei witterungsbedingtem Ausfall der Müllabfuhr in einzelnen Straßen und Gebieten des Kreises gilt allgemein die bekannte und in den letzten Jahren praktizierte Regelung:

Restmülltonnen

Für Restmülltonnen mit 2-wöchentlicher Leerung findet die Leerung zum nächsten regulären Termin statt. Restmülltonnen mit 4-wöchentlicher Leerung können an der nächsten Leerung für Tonnen mit 2-wöchentlicher Abfuhr teilnehmen. Bei dieser Abfuhr können zusätzliche Abfälle in neutralen Plastiksäcken (ohne RSAG- Logo) zur Abholung bereitgestellt werden.

Biotonnen

Für Biotonnen findet die Abfuhr zum nächsten regulären Termin statt. Zusätzlich können bei dieser Abfuhr Bioabfälle in kleinen Pappkartons zur Abholung neben die Tonne gestellt werden. Es wird nur Beistellmaterial von den betroffenen Touren mitgenommen.

Papier- und Wertstofftonnen & Sperrmüll

Bei den Papier- und Wertstofftonnen wird die Nachholung der Abfuhr individuell gehandhabt. Bereits an die Straßen gestellte Tonnen, können stehen gelassen werden. Dies gilt auch für Sperrmüll und Elektrogroßgeräte.

Tannenbäume

Weihnachts- bzw. Tannenbäume werden in der darauffolgenden Woche abgeholt. Die RSAG bittet darum, die Bäume liegen zu lassen.

Weitere Ausfälle

Falls es zu weiteren witterungsbedingten Ausfällen kommen sollte, wird die RSAG die Informationen auf ihrer Website rsag.de, in der RSAG-App und Social-Media rechtzeitig bekannt geben.