Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 03.04.2025 den Doppelhaushalt des Kreises 2025/2026 sowie die hierin festgesetzten Kreisumlagehebesätze genehmigt. Für die Jahre 2025 und 2026 beträgt der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage 32,30 % der maßgeblichen Umlagegrundlagen, welche die jeweils individuelle Finanzkraft der 19 kreisangehörigen Städte und Gemeinden widerspiegeln.
Schonung der Kommunen durch Rücklagenentnahme
Der Regierungspräsident führt in der Genehmigungsverfügung aus, dass der Rhein-Sieg-Kreis mit Rücksicht auf die Städte und Gemeinden davon Abstand genommen habe, eine Kreisumlage zu erheben, mit der die Gesamtaufwendungen in vollem Umfang gedeckt werden. Stattdessen werden in den Jahren 2025 bis 2029 rund 57,5 Mio. Euro aus Rücklagen bestritten.
Hebesätze für die Jugendamtsumlage
Für die Jugendamtsumlage, die alle kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aufbringen, wurde der Hebesatz auf 33,95 % in 2025 und 33,94 % in 2026 festgesetzt.
Haushaltsvolumen übersteigt erstmals eine Milliarde Euro
Insgesamt beläuft sich das Haushaltsvolumen im Jahr 2025 auf rund 1.004 Millionen Euro (2026: 1.089 Millionen Euro) und überschreitet damit erstmals die Grenze von einer Milliarde Euro.
Großer Anteil für soziale Leistungen
Allein die Transferaufwendungen für Sozial- und Jugendhilfeleistungen machen mit rund 420 Millionen Euro in 2025 (445 Millionen Euro in 2026) bereits über 40 % der Gesamtaufwendungen aus. Inklusive der an den Landschaftsverband Rheinland zu zahlenden Umlage, mit der im Wesentlichen die in dessen Zuständigkeit zu erbringenden sozialen Leistungen finanziert werden, wendet der Rhein-Sieg-Kreis über 600 Millionen Euro pro Jahr für soziale Leistungen auf!
Weitere Investitionen in Bildung, Verkehr und Klimaschutz
Die übrigen Finanzressourcen werden für weitere wichtige Aufgabenbereiche des Kreises, etwa den öffentlichen Personennahverkehr, Berufs- und Förderschulen, Bevölkerungs- und Verbraucherschutz, Gesundheitsvorsorge oder Klima-, Umwelt- und Naturschutz benötigt.