Der Ordnungsdienst der Stadt Niederkassel ist mit mobilen EC-Cash-Geräten ausgestatten worden. Ab sofort können Verwarnungsgelder beim kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Niederkassel auch mittels EC-Karte beglichen werden. Jede Verwarnung zu einer Ordnungswidrigkeit, unabhängig von der Höhe der Verwarnung, kann direkt mit Karte und Eingabe der PIN vor Ort bei den Einsatzkräften beglichen werden. Durch die finanzielle Abwicklung der Verwarnung vor Ort kann das Verfahren sofort abgeschlossen werden. So entstehen in der Folge keine langwierigen Verwaltungsverfahren sowie keine weiteren Umstände für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt.
Die Verwaltung erhofft sich durch diese Maßnahme, dass die Bürgerinnen und Bürger mit Möglichkeit der sofortigen Bezahlung mehr für die Ordnungswidrigkeiten sensiblisiert werden und sich künftig ordnungsgemäß verhalten.
Verbesserung des Kundenservices
Die Einführung der bargeldlosen Zahlungsweise bedeutet eine weitere Verbesserung des Kundenservices im Fachbereich 3 - Bürger-, Ordnungs- und Standesamt. Die neue Bezahlmöglichkeit gilt jedoch nur bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich des Kommunalen Ordnungsdienstes und nicht im ruhenden Verkehr.
Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Niederkassel vom 16.1 Dezember 2021 und der dazugehörige Verwarn- und Bußgeldkatalog sind im Internet unter www.niederkassel.de/ortsrecht zu finden.
Bei weiteren Fragen zu diesem Verfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Niederkassel unter ordnungsamt@niederkassel.de zur Verfügung.