Als Reaktion auf die hohen Corona-Infektionszahlen werden neben Gaststätten insbesondere der öffentliche Personennahverkehr sowie Fitnessstudios verstärkt kontrolliert.
Hier sind noch einmal die Regeln, die ihr dort beachten müsst:
Im öffentlichen Personennahverkehr gilt derzeit die 3G-Regel und die Maskenpflicht.
Der Zutritt zu Fitnessstudios darf entsprechend der 2G+-Regel nur Personen gestattet werden, die sowohl immunisiert als auch getestet sind. Auch im Fitnessstudio ist die Maskenpflicht zu beachten. Ein Ablegen der Maske ist nur unmittelbar am Sportgerät zulässig.
In gastronomischen Betrieben gilt die 2G+-Regel. Die Maske darf nur am Sitzplatz abgenommen werden.
Sowohl in gastronomischen Betrieben als auch in Fitnessstudios entfällt die Testpflicht für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder zu den in § 2 Abs. 9 Ziffer 1-3 CoronaSchVO genannten Personengruppen gehören.
Die Stadt Niederkassel weißt eindringlich darauf hin, die Hygiene- und Abstandsregeln, die die derzeit gültige Coronaschutzverordnung vorsieht, in allen Bereichen strikt einzuhalten.