Lülsdorf: Bebauungsplan für Feuerwehrgerätehaus - Öffentlichkeit wird frühzeitig einbezogen

Der Planungs- und Verkehrsausschuss hat jetzt beschlossen, das Plangebiet zu erweitern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf zum Bebauungsplan durchzuführen.

Lülsdorf: Bebauungsplan für Feuerwehrgerätehaus - Öffentlichkeit wird frühzeitig einbezogen

Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Rheinstraße und Burgstraße im Stadtteil Lülsdorf. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in zentraler Lage, um den rechtsverbindlichen Vorgaben des Brandschutzbedarfsplanes gerecht zu werden und die Hilfsfristen einhalten zu können.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Niederkassel stellt das vorliegende Plangebiet als „Gemeinbedarfsfläche“ dar.

Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die den Planbereich grob darstellt, wird hingewiesen.

Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 den Beschluss gefasst, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 165 L im Stadtteil Lülsdorf einzuleiten. Darüber hinaus wurde die Verwaltung durch den Rat in gleicher Sitzung am 22.06.2022 beauftragt, für den Bebauungsplan 165 L mit den zugehörigen allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten.

Der Planungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 den Beschluss gefasst, das Plangebiet zu erweitern, und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf zum Bebauungsplan und den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung durchzuführen.

Entsprechend erfolgt die Auslegung des Bebauungsplans in der Zeit vom 18.09.2023 bis einschließlich 18.10.2023 bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, im Stadtplanungsamt, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten.

Es wird jedoch grundsätzlich um Terminvereinbarung für die Einsichtnahme mit Frau Trinks, Tel. 02208/9466 818, gebeten.

Dienstzeiten:

  • vormittags: montags bis donnerstags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr freitags 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr

  • nachmittags: donnerstags 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Unbeschadet des Ergebnisses dieser Anhörung besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird noch bekanntgemacht.

Die Inhalte des Bebauungsplanes sowie die der o.a. Bekanntmachung können zusätzlich im Internet unter www.niederkassel.de > Service > Bebauungspläne eingesehen werden.

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