Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Niederkassel sind aufgerufen, ihre Stimme für die Wahl zum Europäischen Parlament abzugeben.
Wahllokale und Barrierefreiheit
Die Stadt Niederkassel ist in 20 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt, wobei alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sind. Hier folgt die Übersicht der Wahllokale:
010 Grundschule Lülsdorf, Kirchstr.
020 Grundschule Lülsdorf, Kirchstr.
025 Gesamtschule Lülsdorf, Kopernikusstr.
030 Grundschule Lülsdorf, Kirchstr.
040 Gesamtschule Lülsdorf, Kopernikusstr.
050 Seniorentreff Ranzel, Porzer Str. 22
060 Grundschule Ranzel, Porzer Str. 72
070 Grundschule Ranzel, Porzer Str. 72
080 Grundschule Niederkassel, Annostr. 3
090 Grundschule Niederkassel, Annostr. 3
101 Grundschule Niederkassel, Annostr. 3
102 Alte Schule Uckendorf, Kirchweg 8
110 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr.
120 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr.
130 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr.
140 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr.
160 Alfred-Delp-Realschule, Mondorf, Langgasse 126
170 Grundschule Mondorf, Beckergasse
180 Grundschule Mondorf, Beckergasse
190 Altentagestätte Mondorf, Meindorfer Str. 45
Die genaue Zuordnung zu den Stimmbezirken und Wahlräumen ist in den Wahlbenachrichtigungen angegeben, die zwischen dem 13. und 19. Mai 2024 zugestellt wurden. Briefwahlvorstände treffen sich zur Auszählung um 13:00 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Niederkassel, Annostraße 3.
Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler
Jede*r Wahlberechtigte muss in dem Wahlraum des jeweiligen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Zur Wahl sind ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung erforderlich.
Jede*r Wähler*in hat eine Stimme und kann sein/ihr Wahlrecht nur persönlich ausüben.
Die Stimmabgabe erfolgt mit einem amtlichen Stimmzettel, auf dem der/die Wähler*in eine Stimme durch ein Kreuz oder eine andere eindeutige Kennzeichnung abgibt. Die Wahlkabinen gewährleisten die geheime Stimmabgabe.
Öffentliche Wahlhandlung und Briefwahl
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Auszählung sind öffentlich und können von Interessierten ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts beobachtet werden.
Wähler*innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Rhein-Sieg-Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Unterstützung bei der Stimmabgabe
Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind oder aufgrund einer Behinderung Unterstützung benötigen, können eine Hilfsperson zur Stimmabgabe hinzuziehen. Diese Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wichtige Hinweise
Unbefugtes Wählen und Wahlfälschung sind strafbar und werden mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet.
Die genauen Paragraphen zu dieser Bekanntmachung im Rahmen der Wahl zum Europäischen Parlament findet ihr hier.