In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und digitale Infrastruktur gab die Verwaltung nun eine wichtige Änderung bekannt. So wurde das seit 1969 gültige Kommunalabgabengesetz, durch das Grundstückseigentümer für Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Straßen, für die sie eine Möglichkeit der Inanspruchnahme hatten, Beiträge zahlen, grundsätzlich abgeschafft.
Zwischenlösung
So werden Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1.1.2018 und vor dem 1.1.2024 von der Gemeinde beschlossen wurden, dem Beitragspflichtigen nur noch zur Hälfte bzw. gar nicht in Rechnung gestellt.
Abschaffung der Beiträge
Mit dem nunmehr vorliegenden „Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen“ wurde nun die rechtliche Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Ausnahme bei der erstmaligen endgültigen Herstellung von Straßen
Davon nicht betroffen ist die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen endgültigen Herstellung von Straßen nach § 127 ff. BauGB. Hierbei handelt es sich um Bundesrecht, nicht wie bei den Straßenausbaubeiträgen um Landesrecht. Erschließungsbeiträge müssen nach wie vor abgerechnet und erhoben werden. In Niederkassel betrifft dies z.B. die Anwohner der Karolinger Straße sowie der Kopernikusstrasse.