Die Stadt Niederkassel ist nach § 10 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) als Mittlere kreisangehörige Stadt grundsätzlich zur Einrichtung einer ständig besetzten Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften verpflichtet. Von dieser Verpflichtung wurde die Stadt Niederkassel jedoch durch Verfügung der Bezirksregierung Köln befristet bis zum 30.09.2022 befreit.
Antrag auf weitere Befreiung
Wegen der Befristung wurde mit einem Schreiben vom 29.09.2022 die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Niederkassel an die Bezirksregierung Köln zwecks Kenntnisnahme und Prüfung weitergeleitet und gleichzeitig ein neuer Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 10 Satz 3 BHKG (Befreiung von der Verpflichtung zum Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache) gestellt.
Bis 2027 genehmigt
Nachdem seitens der Bezirksregierung Köln kurzfristig einer Verlängerung bis zum 30.11.2022 zugestimmt wurde, hat die Bezirksregierung Köln nunmehr nach Prüfung der eingereichten 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Niederkassel die befristete Befreiung von der Verpflichtung zum Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache bis zum 29.09.2027 erteilt.