Stadt Niederkassel verzichtet auf das Vorkaufsrecht des Evonik-Geländes

Die Stadt Niederkassel verzichtet auf das Vorkaufsrecht des Evonik-Geländes und überlässt International Chemical Investors Group (ICIG). Welche Beweggründe die Stadtverwaltung für diese Entscheidung hat, erfahrt ihr im Artikel.

Stadt Niederkassel verzichtet auf das Vorkaufsrecht des Evonik-Geländes

Im Lülsdorfer Chemie-Werk, mit derzeit 500 Mitarbeitern, werden seit 1913 chemische Produkte hergestellt. Im Oktober 2021 wurde das Areal vom letzten Besitzer, der Firma Evonik Industries in Lülsdorf, zum Verkauf angeboten. Um jedoch möglichen Grundstücksspekulationen und damit einhergehenden negativen städtebaulichen Entwicklungen für den Standort und die Gesamtstadt entgegenzuwirken, beschloss der Rat der Stadt Niederkassel in seiner Sitzung vom 22.02.2022, eine Vorkaufsrechtsatzung für sämtliche in Rede stehende Flächen. Die Stadt Niederkassel wird von ihrem Vorkaufsrecht jedoch keinen Gebrauch machen.

Interfraktioneller „Arbeitskreis Evonik“ begleitet Prozess

Der ganze Umstrukturierungsprozess wurde und wird aber vom interfraktionellen „Arbeitskreis Evonik“ (AK) begleitet. Der AK hat u.a. alle maßgeblichen Entscheidungen von Rat und Ausschuss vorbesprochen (z.B. die o.g. Resolution und die Verkaufsrechtssatzung), Vertreter der Evonik zu Gast gehabt, den Betriebsrat der Evonik eingeladen, das Werksgelände besichtigt und sich durch eine Rechtsanwaltskanzlei in stadtplanerischen Belangen beraten lassen.

International Chemical Investors Group (ICIG) will Standort weiterentwickeln

Anfang Mai 2023 präsentierte die Evonik den Käufer der Fläche, die International Chemical Investors Group (ICIG). Inzwischen hat sich das Unternehmen mit dem AK zusammengesetzt und seine Pläne vorgestellt. Danach sollen die bestehenden Anlagen erneuert und neue Technologien angesiedelt werden. Auch gebe es eine mittelfristige Sicherung der Arbeitsplätze. Somit seien nachteilige städtebauliche Entwicklungen nicht zu erwarten und daher könne die Stadt auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes verzichten.

Vorkaufsrechtssatzung bleibt in Kraft

Trotzdem werde die Vorkaufsrechtssatzung in Kraft bleiben, sodass bei einem möglichen Weiterverkauf des Geländes das Vorkaufsrecht weiterhin besteht, so das Fazit und die Empfehlung des Arbeitskreises. Dessen Mitglieder beschlossen einstimmig, dem Rat der Stadt Niederkassel zu empfehlen, auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes im Rahmen des Kaufvertrages zwischen der Evonik Operations GmbH und der International Chemical Investors GmbH zu verzichten.

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