Die Dreifachsporthalle Mondorf wurde im Jahr 1980 für den Schulsportbetrieb und für den Freizeit- und Breitensport erbaut. Aufgrund des erheblichen Instandhaltungsrückstandes bedarf es einer umfassenden Sanierung des Gebäudes.
Förderprogramm nutzen?
Im 2. Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 wurde die Sanierungsmaßnahme für die Jahre 2027/2028 eingeplant. Mit der Einreichung einer Projektskizze besteht die Möglichkeit, diese Maßnahme bereits im Jahr 2024 zu beginnen und mit deutlich geringeren Eigenmitteln umzusetzen. Denn der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2023 Programmmittel in Höhe von 400 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereitgestellt.
Kostenplanung
Die Verwaltung rechnet mit zuwendungsfähigen Kosten i. H. v. 13.281.000 €. Hinzu kommen die nicht zuwendungsfähigen Kosten für Ausstattungsgegenstände i. H. v 183.000 €, welche nicht Gegenstand der Projektskizze sind. Die Förderquote beträgt 45 % bzw. 75 % bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage (HSK). Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6.000.000 €.