Projekt „Schwammstadt Niederkassel“: Klimaangepasste Straßenplanung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Stadt Niederkassel plant mit dem Projekt "Schwammstadt Niederkassel" auch bei Straßensanierungen klimaangepasste Bauweisen umzusetzen, die auf einem natürlichen Wasserhaushalt basieren und eine verstärkte Versickerung vorsehen.

Projekt „Schwammstadt Niederkassel“: Klimaangepasste Straßenplanung

Der Klimawandel mit seinen Dürreperioden und Starkregenereignissen hat auch in Niederkassel zu einem Umdenken bei der Planung von Straßen, Wegen und Plätzen geführt. Früher galt es, den Niederschlag schnellstmöglich zu kanalisieren und in Flüsse abzuleiten. Heutzutage liegt der Fokus auf einem natürlichen Wasserhaushalt mit einem gesteigerten Anteil an Versickerung und Verdunstung sowie einer Entsiegelung der Flächen.

Sanierung und Erneuerung von Bestandsstraßen

Was in den neuen Erschließungsgebieten bereits Einzug gehalten hat – Straßenflächen über Versickerungsmulden zu entwässern – findet in der Sanierung bzw. Erneuerung von Bestandsstraßen derzeit noch keine Umsetzung. Dies plant die Stadt nun in einem ersten Schritt mit dem Projekt „Schwammstadt Niederkassel“ in Angriff zu nehmen.

Bahnhofstraße & Fahrtenstraße

Beim Vollausbau eines Teilstücks der Bahnhofstraße, von Talstraße bis Deutzer Straße und beim Vollausbau der Fahrtenstraße, von Mühlenstraße bis Unterstraße, wird die Stadt nun zukunftsorientiert und klimaangepasst an die Straßenplanungen herangehen.

Beitragserhebung für Anlieger?

Bei dem o.g. Abschnitt der Bahnhofstraße handelt es sich um eine nachmalige Herstellung (aller Teileinrichtungen). Da der vorliegende Ausbaubeschluss nach dem Stichtag liegt, dürfen von den Anliegern keine Beiträge erhoben werden.

Anders könnte die Sachlage bei den Anliegerbeiträgen im o.g. Abschnitt der Fahrtenstraße sein. Hier handelt es sich um eine nachmalige Herstellung (aller Teileinrichtungen), sodass hier zum aktuellen Zeitpunkt Straßenanliegerbeiträge erhoben werden müssen. Aufgrund eines Beschlusses aus dem Jahr 2017 haben die Anlieger keinen Anspruch auf das Förderprogramm des Landes, sodass die Beiträge durch die Anlieger in voller Höhe selbst zu entrichten sind. Erst bei einem Ausbaubeschluss ab dem 01.01.2018 erfolgt bzw. erfolgte die Bezuschussung der Anlieger mit 50 % und ab 2021 mit 100 % durch das landeseigene Förderprogramm.

Da es sich hier jedoch um eine Neuplanung im Sinne der Klimafolgenanpassung handelt, ist die Verwaltung der Auffassung, dass es sich um einen neuen Ausbaubeschluss gem. Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW) handelt und daher keine Beiträge erhoben werden dürfen. Sollte das Land später bei der Erstattung des Bürgeranteils vom Land an die Stadt eine andere Rechtsauffassung vertreten, wäre die Stadt verpflichtet, Beiträge zu erheben.