Niederkassel: Neue Entgeltordnung für die Verpflegung eines Kindes in städtischen Kitas | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Rat der Stadt Niederkassel hat einen neuen Beschluss über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Verpflegung des Kindes in städtischen Tageseinrichtungen gefasst. Kosten und Regeln für Erstattungen erfahrt ihr hier im Artikel.

Niederkassel: Neue Entgeltordnung für die Verpflegung eines Kindes in städtischen Kitas

Für die Verpflegung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung mit Frischkochküche in Trägerschaft der Stadt Niederkassel wird ein Verpflegungsentgelt erhoben. Das Verpflegungsentgelt deckt das Mittagessen ab. Die Höhe des Verpflegungsentgeltes richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang des Kindes in der Kindertageseinrichtung:

Anzahl der Tage mit Mittagessen und die Kosten:

  • 5 Tage 98,30 €

  • 4 Tage 78,60 €

  • 3 Tage 59,00 €

  • 2 Tage 39,30 €

  • 1 Tag 19,70 €

Erstattung bei Nichtteilnahme

Des Weiteren erfolgt eine taggenaue Erstattung bei Nichtteilnahme an der Betreuung und Mittagsverpflegung, sofern diese 48 Stunden vor der möglichen Inanspruchnahme mitgeteilt wurde. Die Erstattung der zu viel gezahlten Verpflegungsbeiträge erfolgt kumuliert jeweils zum Ende des Kindergartenjahres.

Ab 1. August 2024 in Kraft

Die neue Entgeltordnung tritt am 01.08.2024 in Kraft und betrifft alle ab diesem Zeitpunkt bestehenden Betreuungsverträge, die eine Mittagsverpflegung beinhalten.