Für die Verpflegung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung mit Frischkochküche in Trägerschaft der Stadt Niederkassel wird ein Verpflegungsentgelt erhoben. Das Verpflegungsentgelt deckt das Mittagessen ab. Die Höhe des Verpflegungsentgeltes richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang des Kindes in der Kindertageseinrichtung:
Anzahl der Tage mit Mittagessen und die Kosten:
5 Tage 98,30 €
4 Tage 78,60 €
3 Tage 59,00 €
2 Tage 39,30 €
1 Tag 19,70 €
Erstattung bei Nichtteilnahme
Des Weiteren erfolgt eine taggenaue Erstattung bei Nichtteilnahme an der Betreuung und Mittagsverpflegung, sofern diese 48 Stunden vor der möglichen Inanspruchnahme mitgeteilt wurde. Die Erstattung der zu viel gezahlten Verpflegungsbeiträge erfolgt kumuliert jeweils zum Ende des Kindergartenjahres.
Ab 1. August 2024 in Kraft
Die neue Entgeltordnung tritt am 01.08.2024 in Kraft und betrifft alle ab diesem Zeitpunkt bestehenden Betreuungsverträge, die eine Mittagsverpflegung beinhalten.