Gut gemeint, ist nicht immer gleich gut gemacht. Dies dürfte auch dem anonymen Antragssteller bewusst werden, wenn er die Stellungnahme der Niederkasseler Stadtverwaltung liest. Dabei ist sein Anliegen nicht von der Hand zu weisen, denn auf diesem beliebten Feldweg begegnen sich tagtäglich viele Spaziergänger, oft auch mit Hund. Die Rede ist hier von dem Kreuzungspunkt Tempelsgasse / Lenaustraße, an dem ein Feldkreuz unter zwei mächtigen Lindenbäumen steht. In seinem Schreiben an den Bürgermeister heißt es u.a: „Ich stelle den Bürgerantrag, an dem genannten Kreuzungspunkt eine Sitzbank aufzustellen. Gerade Spaziergänger und ältere Menschen werden die Sitzgelegenheit sehr begrüßen“, so der Antragsteller. Er bat höflich um eine wohlwollende Entscheidung, da durch eine solche Verweilmöglichkeit der Zusammenhalt in der Bevölkerung gestärkt würde.
Unzulässiger Antrag
Soweit die gute Idee, denn einen Einwohnerantrag kann jeder Einwohner der Stadt, der seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnt, stellen. Da der Antrag aber anonym gestellt wurde, lässt sich nicht überprüfen, ob und wie lange der Antragsteller in der Stadt wohnt. Da auch keine Unterrichtung des Antragstellers erfolgen kann, ist der Antrag daher unzulässig.
Stadt will trotzdem handeln
Trotzdem brachte die Verwaltung dem Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss (HFB) die Eingabe zur Kenntnis. Der Antrag hat so doch noch eine Chance auf Umsetzung, wenn die politischen Gremien sich mit der Anregung befassen und zu dem Ergebnis kommen, hier Abhilfe schaffen zu wollen. Dieser Wille war bei der Sitzung des HFB bei allen Mitgliedern vorhanden, nur über das Wie war man sich noch nicht einig. Wenn die Stadt finanziell nichts dazu beitragen könne, werde man, nach Rücksprache innerhalb der Fraktionen, eine Ruhebank, Kostenpunkt rund 500 Euro, selbst finanzieren, so die einhellige Meinung.