Aufgrund der Grundsteuerreform 2025 ist ab dem Haushaltsjahr 2025 eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze erforderlich, da die Finanzbehörden für alle Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel neue Grundsteuerwerte (vormals Einheitswerte) festgelegt haben. Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Niederkassel wurden im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2023 – 2033 deutlich erhöht. Eine weitere Erhöhung in den Jahren 2025/2026 ist nicht geplant. Die neu festzulegenden Hebesätze müssen daher aufkommensneutral gestaltet sein. Die Aufkommensneutralität bezieht sich dabei auf die Summe der Grundsteuerwerte des gesamten Stadtgebietes und bedeutet nicht, dass Grundstückseigentümer individuell die gleiche Grundsteuerhöhe zahlen wie bisher. Bei Anwendung des aufkommensneutralen Hebesatzes ist für die Änderung der zu leistenden Grundsteuer nur noch der Grundsteuerwert ausschlaggebend, den das Finanzamt festgelegt hat.
Festsetzung der Hebesätze für das Jahr 2025
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 579 v.H.
b) für unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 1.010 v.H.
2. Gewerbesteuer
-> 510 v.H.
Eine Differenzierung des Hebesatzes zu § 1 Nr. 1 Buchstabe b (Grundsteuer B) dieser Hebesatzsatzung in Wohn- und Nichtwohngrundstücke gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer NRW erfolgt für das Jahr 2025 nicht.