Die Hundesteuer erhöht sich ab dem Jahr 2024. Zur Umsetzung wurde die Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Niederkassel vom Rat beschlossen.
Steuerbeträge:
Die Steuer beträgt dann jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 120,00 Euro; (bisher 111,00 Euro),
b) zwei Hunde gehalten werden 150,00 Euro je Hund; (bisher 135,00 Euro),
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 175,00 Euro je Hund; (159,00 Euro),
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 750,00 Euro; (bisher 739,00 Euro),
e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 935,00 Euro je Hund; (bisher 924,00 Euro).
Steuerbefreiung oder -ermäßigung
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt.