Den Mitgliedern des Haupt,- Finanz- und Beschwerdeausschusses (HFB) lag am Dienstag ein Antrag der CDU-Fraktion vor. Darin beantragten die Christdemokraten, die Verwaltung möge prüfen „ob und in welchem Rahmen die Einführung einer Crowdfunding-Plattform für Projekte in Niederkassel möglich ist“ und die Ergebnisse dieser Prüfung unter Darstellung von Vor- und Nachteilen – einschließlich der Kosten für eine solche Plattform – vorzulegen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Was ist Crowdfunding?
Crowdfunding, hierzulande auch als „Schwarmfinanzierung“ bekannt, bezeichnet eine Möglichkeit, verschiedene Projekte und Ideen zu finanzieren (engl. „funding“). Dabei wird im Internet – meist auf sog. Crowdfunding-Plattformen – eine Menschenmenge (engl. „crowd“) zur Spende bzw. Beteiligung aufgerufen.
Zahlreiche Kommunen in NRW verfügen bereits über eine eigene Crowdfunding-Plattform, auf der Ideengeberinnen und -geber Unterstützer aktivieren können. Dabei ist Crowdfunding nicht nur eine Finanzierungsform, sondern auch ein bürgernahes und demokratisches Instrument. Es setzt sich nur das durch, was aus der Mitte der Bevölkerung von den Bürgerinnen und Bürgern gewollt ist. Eine Crowdfunding-Plattform kann auf zahlreiche Projekte aus unterschiedlichen Bereichen (Schule, Kultur, Soziales, Sport, Umwelt, Vereine u.a.) angewendet werden.