Update**: Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern ist Tätigkeit des Handwerks gemäß Handwerksordnung (HwO) | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Neuer Abgrenzungsleitfaden: Wer PV-Anlagen montiert muss in die Handwerksrolle* eingetragen sein.

Update**: Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern ist Tätigkeit des Handwerks gemäß Handwerksordnung (HwO)

Der neue Abgrenzungsleitfaden, der zwischen dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) vereinbart wurde, bringt eine entscheidende Klarstellung: Die Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern kann von verschiedenen Handwerken durchgeführt werden. Damit wird die bisherige Regelung, wonach die "reine Montage von Aufdachsystemen ohne Eingriff in die Dachunter- oder Fassadenkonstruktion" als Minderhandwerk galt, angepasst.

Warum diese Änderung? Bisher konnten solche Arbeiten von Personen ausgeführt werden, die nicht in die Handwerksrolle* eingetragen waren. Die Handwerkskammern verlangten eine solche Eintragung in der Regel nicht, wodurch viele Gewerbemeldungen entsprechend formuliert wurden, um die Eintragungspflicht zu umgehen. Branchenverbände betonten jedoch wiederholt, dass diese Praxis nicht den tatsächlichen baulichen Anforderungen entspricht.

Denn: Die Montage von Photovoltaikanlagen erfordert in vielen Fällen Eingriffe in die Dachunterkonstruktion – sei es durch Veränderungen in der Statik oder bauphysikalische Auswirkungen. Dies wurde bereits durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 17. Dezember 2013 bestätigt, in dem festgehalten wurde, dass die Montage durch Auflast auch statische Auswirkungen auf das Dach hat.

Erfolg durch gezielte Aufklärungsarbeit

Die Neuregelung ist das Ergebnis intensiver Aufklärungsarbeit durch verschiedene Handwerksverbände in Zusammenarbeit mit den Landesinnungsverbänden. Besonders die Dokumentation zahlreicher Schadensfälle veranschaulichte die Notwendigkeit der Anpassung.

Im neuen Abgrenzungsleitfaden wurde daher der bisherige Passus gestrichen. Damit gilt: Alle Arbeiten auf der Gleichstromseite (DC-Seite) von Photovoltaikanlagen, also die Installation der Module und Montagesysteme auf dem Dach, sind handwerksrechtlich Handwerksbetrieben zugeordnet.

Konsequenzen und Ausblick

Diese Klarstellung ermöglicht es den Handwerkskammern, Verstöße konsequenter zu ahnden. Betriebe, die nicht in die Handwerksrolle* eingetragen sind und dennoch PV-Anlagen auf Dächern installieren, können abgemahnt werden. Wiederholte Verstöße sind mit hohen Bußgeldern verbunden.

Der neue Abgrenzungsleitfaden wird derzeit vom DHKT und der DIHK aktualisiert und erscheint in Kürze in einer Neuauflage.

Um das Bewusstsein für diese Thematik zu schärfen, wurden Informationsplattformen geschaffen, auf denen Bauherren umfassende Informationen zur fachgerechten Montage von PV-Anlagen erhalten.

Montage von Solaranlagen als handwerkliche Aufgabe

Die "reine Montage von Aufdachsystemen ohne Eingriff in die Dachunter- oder Fassadenkonstruktion" war bislang auch im Nebengewerbe durchführbar. Das bedeutet, dass auch Unternehmen ohne Eintragung in einer Handwerkskammer PV-Anlagen montieren durften. Im neuen Abgrenzungsleitfaden wurde dieser Passus nun gestrichen. Die Montage ist dann den tatsächlichen Handwerksbetrieben vorbehalten.

Dabei sind nicht nur spezialisierte Betriebe betroffen. Neben Dachdeckerbetrieben dürfen auch andere Gewerke weiterhin Solaranlagen montieren. Dazu gehören beispielsweise das Klempnerhandwerk und Zimmereibetriebe, sofern sie entsprechende Dacharbeiten ausführen. Auch Elektriker können gemäß dem neuen Abgrenzungsleitfaden weiterhin PV-Anlagen im Rahmen der Installation montieren.

Für die Verbraucher bietet der neue Leitfaden mehr Sicherheit, da nur noch Handwerksbetriebe mit Eintragung bei einer Handwerkskammer die Montage übernehmen dürfen. Zuvor konnte theoretisch jeder ein Gewerbe anmelden und auch ohne fundierte Kenntnisse über die Dachkonstruktion eine PV-Anlage auf dem Dach montieren.

*Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in das alle Betriebe eingetragen werden müssen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben. Geführt wird sie von den Handwerkskammern in Deutschland.

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist erforderlich, wenn ein Unternehmen handwerkliche Tätigkeiten ausführt, die nach der Handwerksordnung (HwO) zulassungspflichtig sind. Dazu gehört beispielsweise das Elektrotechniker-, Installateur- und Heizungsbauer- sowie Dachdeckerhandwerk, u.a. Voraussetzung für die Eintragung ist in der Regel ein Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation.

**Zuvor berichteten wir irreführend, dass die Montage von PV-Anlagen nun eindeutig dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet wurde. Wir bitten dies zu entschuldigen.