L269n: Straßen.NRW äußert sich zum Weiterbau – Baubeginn soll 2024 sein

Die Klage gegen den Weiterbau der L269n in Niederkassel wurde abgewiesen und somit ist der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig. Straßen.NRW geht nun in die Planung für den Bau des 2. und 3. Bauabschnitts und strebt für die Umsetzung 2024 an.

L269n: Straßen.NRW äußert sich zum Weiterbau – Baubeginn soll 2024 sein

Seit dem 12.04.2023 ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15.02.2023 rechtskräftig und die damit verbundene Planfeststellung zum Bau der L269n Ortsumgehung Niederkassel-Mondorf bestandskräftig. Der Landesbetrieb wird nun die Ausführungsplanung erstellen. Hierbei wird die Entwurfsplanung in allen Details finalisiert und die für den Bau erforderlichen Festsetzungen getroffen.

Planung, Vorarbeiten und Bau

Im Anschluss erfolgen auf dieser Grundlage die Ausschreibung und die Vergabe der Bauleistungen. Aufgrund der noch ausstehenden Detailplanungen kann ein genauer Zeitplan für den Weiterbau der L269n noch nicht genannt werden. Der Landesbetrieb strebt jedoch an, mit dem Bau des 2. und 3. Bauabschnitts in 2024 zu beginnen. Im Vorfeld werden im Verlauf der Trasse Versorgungsleitungen im Bereich der L269n umgelegt, um diesbezügliche Komplikationen bei den späteren Bauarbeiten zu vermeiden. Hierzu befindet ich der Landesbetrieb bereits in Abstimmungsgesprächen mit den Betreibern.

——

Ältere Artikel zu dem Thema:

Logo