Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche: Polizei und Jugendämter im Rhein-Sieg-Kreis stärken Zusammenarbeit | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Mit einer neuen Kooperationsvereinbarung wollen Polizei und Jugendämter den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verbessern. Künftig sollen Informationen noch schneller und effektiver ausgetauscht und gemeinsame Standards fest etabliert werden.

Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche: Polizei und Jugendämter im Rhein-Sieg-Kreis stärken Zusammenarbeit

Um Kinder und Jugendliche in Zukunft noch besser vor jeglichen Gewalterfahrungen zu schützen, intensivieren die Polizeibehörden und die Jugendämter bei uns ihre enge Zusammenarbeit. Das Polizeipräsidium Bonn, die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, die Jugendämter der Städte im Rhein-Sieg-Kreis sowie das Kreisjugendamt, zuständig für die Gemeinden im Kreisgebiet, haben jetzt eine Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz unterzeichnet.

Verbindliche Standards und schnellerer Austausch

Konkret bedeutet das: Verbindliche Verfahrensstandards werden festgelegt, damit Informationen - unter Wahrung des Datenschutzes - zwischen allen Beteiligten schneller und effektiver ausgetauscht werden. Dadurch sollen sich die Kenntnisse über die Arbeitsgrundlagen aller Seiten vertiefen und in den vorhandenen Strukturen verankert werden.

Feste Ansprechpartner und regelmäßiger Austausch

Dafür soll es bei der Polizei sowie in den Bereichen der Jugendämter feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben. Um das zu festigen, sollen gemeinsame Gesprächstermine für den Informationsaustausch stattfinden. So sind regelmäßige Sitzungen und gemeinsame Fortbildungen geplant.

Schnelles Handeln bei Gefährdung des Kindeswohls

Die polizeilichen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen das Verhüten, Aufdecken und Verfolgen von Straftaten sowie allgemeine oder im Einzelfall bestehende Gefahren abzuwehren. Ist hier das Kindeswohl gefährdet, werden die Jugendämter weiterhin schnellstmöglich einbezogen, um die entsprechenden Maßnahmen in eigener Zuständigkeit durchzuführen.

Optimierung der bewährten Zusammenarbeit

Die Kooperationsvereinbarung beschreibt also nicht nur die bislang bewährte Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und den Polizeibehörden, sie optimiert den fachlichen Austausch und die Handlungssicherheit aller professionell Beteiligten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.