Gestern (6. Juli 2025) haben die Bürgerinnen und Bürger in Niederkassel über den Bau einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete abgestimmt. Dabei hat sich eine Mehrheit der Wähler gegen die Kündigung des ZUE-Vertrags ausgesprochen, womit der von der Stadt geplante Bau der Unterkunft nun weiter vorangetrieben werden kann. Im Folgenden die offiziellen Abstimmungsergebnisse und eine kurze Einordnung des Entscheids.
Offizielles Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen (für Kündigung des Vertrags): 4.699 Stimmen (40,2 %)
Nein-Stimmen (gegen Kündigung, also pro Bau der ZUE): 6.994 Stimmen (59,8 %)
Wahlbeteiligung: rund 38,1 % (11.703 von 30.744 Stimmberechtigten)
Damit fand das Bürgerbegehren gegen die ZUE nicht die erforderliche Mehrheit. Der Bürgerentscheid ist gescheitert, der bestehende Vertrag mit der Bezirksregierung bleibt in Kraft, und die geplante Unterkunft kann wie vorgesehen gebaut werden.
Hintergrund der Abstimmung
Worum ging es?
Der Bürgerentscheid drehte sich um die Frage, ob Niederkassel eine vom Land Nordrhein-Westfalen betriebene Flüchtlingsunterkunft für bis zu 350 Personen einrichten soll. Konkret lautete die Abstimmungsfrage, ob der 2024 vom Stadtrat beschlossene Vertrag mit der Bezirksregierung Köln zum Bau einer ZUE in Niederkassel sofort gekündigt werden solle. Ein „Ja“ beim Bürgerentscheid hätte also die Kündigung des Vertrags und damit das Aus für die geplante ZUE bedeutet, während ein „Nein“ für die Realisierung der Einrichtung stand.
Geplanter Standort und Rahmenbedingungen:
Die ZUE ist auf einem städtischen Gelände am Kreisverkehr L269/Spicher Straße geplant. Die Stadt Niederkassel würde das über 9.000 m² große Grundstück an das Land verpachten – zunächst für zehn Jahre mit Option auf Verlängerung. In der Unterkunft könnten maximal 350 Geflüchtete untergebracht werden. Betrieb und Finanzierung der Einrichtung übernimmt das Land NRW, sodass der städtische Haushalt entlastet würde: Nach Berechnung der Stadtverwaltung könnten über die zehnjährige Laufzeit des Vertrags mehr als 23 Millionen Euro an kommunalen Aufwendungen eingespart werden. Zudem erhoffte sich die Stadt durch die ZUE eine Entspannung bei der Unterbringung von Geflüchteten – unter anderem könnte eine derzeit als Notlösung belegte Sporthalle wieder für den Vereinssport genutzt werden, und der Wohnungsmarkt vor Ort würde weniger unter Druck geraten.
Initiative gegen die ZUE:
Das Bürgerbegehren, das zum Bürgerentscheid führte, wurde von einer örtlichen Wählerinitiative initiiert. Die ZUE-Gegner wandten sich gegen eine große Gemeinschaftsunterkunft in Niederkassel. Angesichts zurückgehender Flüchtlingszahlen sei die Errichtung einer dauerhaften Massenunterkunft nicht mehr gerechtfertigt, argumentierten sie. Außerdem wurde vor negativen Auswirkungen auf Stadtbild, Wohnumfeld und mögliche Investitionen in der Umgebung der Einrichtung gewarnt.
Mit dem Nein-Votum der Mehrheit und dem Unterschreiten des Zustimmungsquorums (mindestens 20 % aller Wahlberechtigten mussten für die Kündigung stimmen) blieb das Bürgerbegehren jedoch erfolglos. Somit behält der Ratsbeschluss Bestand, und die ZUE in Niederkassel kann wie geplant gebaut werden.