Straßensperrungen und Haltverbote während der Karnevalsumzüge in Niederkassel | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Vom 10. bis 13.02.24 ziehen in Niederkassel insgesamt sechs Karnevalszüge durch die verschiedenen Stadtteile. Dafür sind Straßensperrungen und Haltverbote erforderlich. Im Artikel erfahrt ihr, worauf ihr euch einstellen müsst und was zu beachten ist.

Straßensperrungen und Haltverbote während der Karnevalsumzüge in Niederkassel

Gesperrt bis nach der Straßenreinigung

Die Haltverbote und Straßensperrungen dauern an, bis die nach dem jeweiligen Zug stattfindende Straßenreinigung beendet ist. Die Stadtverwaltung bittet daher um Verständnis, dass die Sperrungen aufgrund der durchzuführenden Straßenreinigung nicht direkt nach dem Karnevalsumzug aufgehoben werden können.

Frühzeitige Beschilderung

Durch Beschilderung und andere Maßnahmen auf den gesamten Strecken werden die für die Karnevalsumzüge genutzten Fahrbahnen zeitgerecht für jeglichen Verkehr gesperrt.

Einschränkungen für den Individualverkehr

Durch die Sperrungen der Umzugsstrecken wird der Individualverkehr zeitweilig behindert. Für die Bewohnerinnen und Bewohner einiger Straßen in der Stadt bedeutet dies, dass sie ihren Wohnort mit Kraftfahrzeugen bis zur Aufhebung der Sperrung nicht verlassen bzw. erreichen können. In anderen Bereichen ist ein Einfahren oder Verlassen des Ortes nur mit Umwegen möglich, einige Bereiche der Stadt sind ohne Einschränkungen befahrbar. Grundsätzlich muss der Individualverkehr aber Behinderungen und längere Wege in Kauf nehmen.

Hinter dem Zug fahren verboten!

Keinesfalls sollte direkt hinter dem Zug in die gesperrten Bereiche eingefahren werden, um sich eventuell einen der dann freien Parkplätze zu sichern. Das ist nicht nur verboten, sondern bedeutet darüber hinaus eine Gefährdung für die Feiernden am Zugweg. Zudem erschwert es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Anschluss an den Zug die Straßen säubern, die Arbeit.

Gilt auch für Anlieger

Die Stadtverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ausdrücklich, die abgesperrten Bereiche während der Züge nicht zu befahren. Dies gilt auch für Anliegerinnen und Anlieger.

Parken verboten

Ebenso erinnert sie daran, dass das Parken entlang des Zugwegs verboten ist, damit die Wagen des Karnevalszugs die Straßen ungehindert passieren können. Fahrzeuge, die im Haltverbot stehen, drohen abgeschleppt zu werden. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erfolgt eine Überwachung der Einhaltung der Haltverbote.

Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Verkehrsbeschränkungen und um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen.

Zugwege und Zeiten

Alle Zugwege, Termine und Aufstellbereiche der verschiedenen Karnevalszüge findet ihr HIER.