Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2 können ab Freitag, 30. April 2021, Termine für eine Immunisierung in den Impfzentren vereinbaren. Termine können ausschließlich über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vereinbart werden - entweder auf der Website der KV unter www.116117.de oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 0800 116 117 01.
Impfungen bereits seit Anfang April durch niedergelassene Ärzte
Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2 können bereits seit Anfang April durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geimpft werden. Aufgrund der in den Praxen aber begrenzten Impfkontingente hat das MAGS nun entschieden, diese für einen Übergangszeitraum zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden die Buchungsportale der KV erweitert. Erste Anlaufstelle soll aber grundsätzlich die eigene Hausarztpraxis bleiben.
Wer aber an einer chronischen Erkrankung der Priorität 2 leidet und nicht durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt geimpft werden kann, kann durch die Neuregelung über die oben genannten Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin vereinbaren. Mit der Freischaltung der Buchungsportale für chronisch erkrankte Personen am Freitag sind nach Information des MAGS keine Partnerbuchungen mehr möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Chronisch erkrankte Personen der Priorität 2, die im Impfzentrum geimpft werden möchten, müssen zum über die KV vereinbaren Impftermin eine formlose Bescheinigung ihres Arztes mitbringen. Aus dieser muss sich die Zugehörigkeit zur impfberechtigen Personengruppe nach der Coronavirus-Impfverordnung ergeben, eine konkrete Diagnose muss in der Bescheinigung nicht genannt werden. Alle übrigen Unterlagen, die zur Impfung mitgebracht werden müssen (Einverständniserklärung, Aufklärungs- und Anamnesebogen), werden im Anschluss an die Terminbuchung automatisiert durch die KV verschickt.
Bestehende Impftermine für Vorerkrankte im Impfzentrum bleiben bestehen
Wichtig: Termine, die chronisch erkrankte Personen bereits über das Terminvergabesystem des Rhein-Sieg-Kreis im Impfzentrum gebucht haben, bleiben bestehen. Wer auf diesem Weg bereits einen Termin vereinbart hat, muss nicht noch zusätzlich die KV kontaktieren.
Wer gehört alles zur Priorität 2?
Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
Personen nach Organtransplantation
Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
Personen mit chronischer Nierenerkrankung
Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).