Damit soll finanziell ausgeglichen werden, dass in Kindertagesstätten seit 21.02.21 zwar Regelbetrieb aber im reduzierten Umfang von 35 Wochenstunden angeboten wird. In der OGS war die Inanspruchnahme der Betreuung im gleichen Zeitraum auf Grund von Wechsel- und Distanzunterricht deutlich reduziert.
In der Kindertagespflege findet seit 21.02.21 vollumfänglicher Regelbetrieb statt, deshalb werden hier die Beiträge auch regulär erhoben. Gleiches gilt für die Zahlung des Essensgeldes in städtischen Kitas. Die auf 35 Wochenstunden reduzierten Betreuungsstunden wirken sich nicht auf die Inanspruchnahme des Mittagessens aus.
Die ausfallenden Elternbeiträge für Kita und OGS werden zur Hälfte vom Land NRW erstattet. Die andere Hälfte geht zu Lasten des Haushaltes der Stadt Niederkassel. „Ich hoffe, dass unsere Entscheidung Niederkasseler Familien hilft und für die häusliche Mehrbelastung etwas entschädigt“, so Bürgermeister Vehreschild.
Die letztmalige Abbuchung für das laufende Kita- / Schuljahr erfolgte also im Mai 2021.