Konsumverbot von Cannabis: Stadt Niederkassel informiert über die geltenden Regeln | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Stadt Niederkassel weist auf die im Cannabisgesetz festgehaltene Regelung hin, dass in Anwesenheit von Minderjährigen kein Cannabis konsumiert werden darf. Das Verbot gilt auch bei öffentlichen Veranstaltungen, wie dem Mondorfer Strandfest.

Konsumverbot von Cannabis: Stadt Niederkassel informiert über die geltenden Regeln

Das Cannabisgesetz regelt, dass in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Minderjährige), der Konsum von Cannabis verboten ist.

Darüber hinaus regelt das Cannabisgesetz, dass der öffentliche Konsum von Cannabis u.a.

  1. in Schulen und in deren Sichtweite,

  2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,

  3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,

  4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite und

  5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr

verboten ist.

Das Merkmal Sichtweite ist bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der o.g. Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Cannabisverbot bei öffentlichen Veranstaltungen

Aus dieser Regelung ergibt sich, dass auch bei Volks- und Schützenfesten, Kirmes oder anderen öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Strandfest), bei denen Minderjährige anwesend sind, ein Konsumverbot von Cannabis gilt.

Kontrollen

Der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Niederkassel wird ab sofort und insbesondere auch am Strandfest verstärkt die Einhaltung der Regelungen kontrollieren.

Cannabisverbot beim Mondorfer Strandfest

Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher des Mondorfer Strandfestes werden daher gebeten, die vorstehenden Regelungen zu beachten.