Niederkassel: Neue Satzung zur Brandverhütungsschau ab sofort in Kraft | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Stadt Niederkassel führt eine neue Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau ein. Dies beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 25. April 2024.

Niederkassel: Neue Satzung zur Brandverhütungsschau ab sofort in Kraft

Die Satzung trat am 1. Mai 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung von 2002.

Was ist die Brandverhütungsschau?

Ziel der Brandverhütungsschau ist es, vorbeugend zu prüfen, ob Gebäude und Einrichtungen den Erfordernissen des Brandschutzes entsprechen. Dabei geht es vor allem darum, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen zu identifizieren und Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden und zur Rettung von Menschen und Tieren zu veranlassen.

Die Gebührenpflicht umfasst verschiedene Amtshandlungen, darunter die Durchführung der Brandverhütungsschau, Nachbesichtigungen bei festgestellten Mängeln sowie brandschutztechnische Begehungen von Objekten auf Antrag oder behördliche Anordnung.

Gebührenpflichtige Brandschutzkontrollen

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dauer der Amtshandlungen und wird gemäß festgelegter Bestimmungen und Sätze berechnet. Dabei werden Objekte und Einrichtungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial in bestimmten Zeitabständen überprüft.

Wer muss die Gebühren zahlen?

Gebührenschuldner sind Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte der geprüften Objekte sowie Antragsteller von Leistungen, gemäß der Satzung. Für bestimmte Organisationen und Zwecke gibt es Gebührenbefreiungen.

Die Gebührenpflicht entsteht mit Abschluss der Amtshandlung und wird durch Bescheid festgesetzt. Die Gebühr ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

Neue Gebührenordnung beschlossen

Die Stadt Niederkassel macht die neue Satzung öffentlich bekannt und weist darauf hin, dass nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung keine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften geltend gemacht werden kann, es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmen vor.

Die gesamte Satzung zur Brandverhütungsschau findet ihr hier.