Gebührenhöhe
Die festgesetzten Gebühren umfassen unter anderem den Krankentransport eines Patienten, für den eine Grundgebühr von 259,00 Euro erhoben wird, zuzüglich 2,90 Euro pro zurückgelegtem Transportkilometer.
Für den Einsatz von Rettungstransportwagen zur Beförderung von Patienten wird eine Gebühr von 668,00 Euro festgesetzt.
Der Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeugs schlägt mit einer Gebühr von 175,00 Euro zu Buche.
Transparenz für die Bürger
Die neue Regelung tritt in Kraft, um die Kosten für die Inanspruchnahme von Rettungsdienstleistungen transparent zu gestalten und die finanzielle Basis für den Betrieb des Rettungsdienstes sicherzustellen.
Die Stadt Niederkassel weist darauf hin, dass etwaige Verfahrens- und Formfehler innerhalb eines halben Jahres nach Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden können, sofern keine Ausnahmen vorliegen.
Die gesamte Satzung findet ihr hier.