Die Stadt Niederkassel hat eine neue Entgeltordnung für die Verpflegung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen. Diese tritt am 1. August 2024 in Kraft und betrifft alle Betreuungsverträge, die eine Mittagsverpflegung einschließen.
Entgeltpflicht und -bemessung
Die Entgeltpflicht für die Verpflegung beginnt mit der Anmeldung und endet mit der Abmeldung vom Essen durch den Fachbereich Jugend. Das Verpflegungsentgelt deckt ausschließlich das Mittagessen ab und ist für Kinder verpflichtend, die über die Mittagszeit hinaus betreut werden. Die Höhe des Verpflegungsentgelts richtet sich nach dem vereinbarten Betreuungsumfang und beträgt monatlich:
5 Tage: 98,30 €
4 Tage: 78,60 €
3 Tage: 59,00 €
2 Tage: 39,30 €
1 Tag: 19,70 €
Dies entspricht einem Preis von 5,24 € pro Mittagessen. Eine Umsatzsteuerpflicht besteht für Verpflegungsleistungen nicht.
Fälligkeit und Inkrafttreten
Das Verpflegungsentgelt ist als Monatsvorauszahlung zum 1. des jeweiligen Monats zu entrichten. Die neue Entgeltordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung.
Die Stadt Niederkassel weist darauf hin, dass mögliche Verfahrens- und Formfehler innerhalb eines halben Jahres nach Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden können, sofern keine Ausnahmen vorliegen.
Die gesamte Satzung findet ihr hier.