Baden und Kanufahren an Sieg und Agger – das muss beachtet werden

Unter bestimmten Voraussetzungen und an bestimmten Stellen ist das Kanu fahren und das Baden an Sieg und Agger erlaubt. Dazu müssen allerdings einige Punkte beachtet werden. Denn eigentlich handelt es sich hier um Naturschutzgebiete.

Baden und Kanufahren an Sieg und Agger – das muss beachtet werden

Der Frühling ist endlich bei uns im Rhein-Sieg-Kreis angekommen und viele Menschen zieht es jetzt wieder raus in die Natur und auch ans Wasser – nachvollziehbar! Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises bittet alle Erholungssuchenden daran zu denken, dass Sieg und Agger mit ihren Uferbereichen Naturschutzgebiete sind.

Kanu fahren und Rudern

Kanus und Ruderboote sind unter bestimmten Voraussetzungen auf den beiden Flüssen erlaubt. Sieg und Agger dürfen aber nur bei ausreichendem Wasserstand befahren werden. Die jeweils aktuellen Pegelstände gibt es online auf kanu-nrw.de. Da die Ufer mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt mit vielen selten gewordenen Arten in hohem Maß schützenswert sind, dürfen sie nicht betreten werden. Bootsanlegestellen sind extra gekennzeichnet.

Baden

Zwar ist Baden und Tauchen in der Sieg und der Agger im Allgemeinen verboten, in den „Gewässernahen Erholungsbereichen“ aber dennoch möglich. Eine Karte mit diesen Bereichen gibt es auf rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln. Grillen, Campen, Lagerfeuer und laute Musik sind aber auch dort nicht erlaubt.

Kontrollen durch den Ordnungsdienst

Der Ordnungsaußendienst des Rhein-Sieg-Kreises ist in den Naturschutzgebieten des Kreises unterwegs und kontrolliert, ob die dort geltenden Regeln eingehalten werden. Die Teams sprechen Erholungssuchende an, wenn sich diese falsch verhalten und erklären ihnen die jeweilige Situation. In Ausnahmefällen verhängen sie auch Bußgelder.

Natürliche Gefahren beachten

Allgemein ist Baden in jedem Freilandgewässer zudem mit natürlichen Gefahren verbunden. Fließgewässer im Rhein-Sieg-Kreis sind keine zugelassenen Badegewässer. Eine mögliche Keimbelastung wird vom Gesundheitsamt nicht überwacht. Die Nutzung von frei zugänglichen Gewässern durch Bürgerinnen und Bürger erfolgt daher in deren Eigenverantwortung.

Weitere Infos

Infos zu den Bootsanlegestellen und den Regeln in unseren Naturschutzgebieten gibt es ebenfalls auf rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln.

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